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Abgasnorm Euro 7

EU Einsicht sorgt für Erleichterung

Spekuliert wurde viel über die Abgasnorm EU7 und das vorzeitige Ende des Verbrenners. Das neueste Empfehlungsschreiben der Advisory Group on Vehicle Emission Standards macht allerdings Hoffnung.
Die noch Ende des letzten Jahres vorgeschlagenen neuen Abgas-Grenzwerte für die Euro 7-Norm schlugen hohe Wellen. Vielerorts war von einer Kriegserklärung gegen den Verbrenner gesprochen worden. Zwar haben viele
Autohersteller bereits die Transformation zu mehr Elektromobilität gestartet, der neue Entwurf sorgt trotzdem für Entspannung. Denn mit dem neuen Empfehlungsschreiben löscht die EU den Verbrenner nicht sofort aus.

Im alten Schreiben der Advisory Group on Vehicle Emission Standards (AGVES) empfahl die Expertengruppe noch einen NOx-Wert von nur 10 mg/km. Dazu kam, dass dieser Wert auch im Kaltlauf zu messen sei und auch die
Messumgebung nicht angerechnet werden könne. Branchenkenner und Testequipmenthersteller warnten allerdings, dass allein die Messtoleranzen höher seien als der Absolutmesswert. In einem echten Fahrzyklus, wie etwa dem
aktuellen RDE-Test, seien so kaum verwertbaren Ergebnisse möglich.

Höhere Grenzwerte und „Kaltstart-Budget“

Der aktuelle Entwurf zur Euro 7-Norm, der es dem Vernehmen nach auch zum Gesetz schafft, ist deshalb realistischer gefasst. Der Stickoxid-Grenzwert wird auf 30 mg/km angesetzt, dazu kommt ein „Kaltstart-Budget“. Das heißt ein
höherer Ausstoß in der Warmlaufphase kann durch einen niedrigeren Wert im Fahrbetrieb ausgeglichen werden. Ebenso werden für verschiedene Testbedingungen jeweils eigens definierte Messtoleranzen berücksichtigt, dafür
entfällt der bisherige Konformitätsfaktor.

Mit Hilfe dieses Faktors, der zuletzt bei der Euro 6d-ISC-FCM bei 1,43 lag, konnten die Hersteller im Real Driving Emissions-Zyklus um eben diesen Multiplikator über den WLTP-Werten liegen. Dieses Rechenexempel wird in der
EU7-Norm nun abgeschafft, an seine Stelle tritt das angesprochene Emissions-Budget. Auf einer definierten Strecke im Rahmen des RDE-Tests darf nun eine Gesamtmenge an NOx nicht überschritten werden. Der Einzel-Kilometer darf
also in der Kaltstartphase durchaus über der NOx-Grenze liegen, sofern das Fahrzeug im weiteren Verlauf weniger ausstößt und den Übertritt damit kompensiert.

Komplexe Vorgaben werden bleiben

Die Empfehlung der AGVES ist also trotz aller bemühten Vereinfachungen wieder ein komplexes Konstrukt geworden. Sogar verschieden Varianten der Budget-Empfehlung sind noch im Gespräch. Während eine Version den Deckel auf
der 16 km langen Prüfstrecke bei 320 mg NOx sieht und damit bei 20 mg/km liegt, gibt es auch eine etwas mildere Variante mit 30 mg/km, die zu 480 mg auf der gesamten Strecke führen würde.

Damit hielten sich die notwendigen Anpassungen für die bestehenden Modelle tatsächlich in überschaubaren Grenzen. Die von VW bereits flächig ausgerollten Twindosing-Diesel beweisen sich in den Tests bereits als sehr
tauglich, auch Mercedes und die anderen europäischen Hersteller haben im Zuge des Dieselskandals ihre Hausaufgaben gemacht und durchweg saubere Technologien für den Verbrenner entwickelt.

 

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